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die Entscheidung der Landesregierung die Schulen in Baden-Württemberg erst ab Dienstag zu schließen steht unserer Ansicht nach in einem gewissen Widerspruch zum selbstformulierten Ziel, dass zum „Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen notwendig“ sei.
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Aus medizinischer Sicht wird dieses Vorgehen massiv kritisiert, hat aber in der für viele Schulen zu knapp bemessenen Vorbereitungszeit seine Begründung, wie einem Schreiben des Kultusministeriums von Samstag, 14. März 2020, zu entnehmen ist: „…damit die Schulen am Montag noch Gelegenheit haben, einen möglichst geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu bewerkstelligen.“
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Da wir am LÖWENROT frühzeitig damit begonnen haben uns auf die Schulschließung vorzubereiten, konnten wir den ‚geordneten Übergang‘ schon am Freitag durchführen.
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Wir verstehen die große Verunsicherung, gerade auch die gesundheitlichen Risiken betreffend, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung der Risikogebiete auf die spanische Hauptstadt Madrid und das österreichische Bundesland Tirol. Für alle Rückkehrenden aus diesen beiden Gebieten gilt die 14-tägige häusliche Quarantäne. Betroffene Schülerinnen und Schüler melden sich bitte für Montag über das Entschuldigungsformular ab.
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Dies unterstreicht erneut die dynamische Entwicklung , weswegen wir für Abmeldungen von Schülern für Montag, 16. März 2020, Verständnis haben.
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Darüber hinaus sind wir als weiterführende Schule dazu aufgefordert, zur Sicherstellung der kritischen Infrastruktur beizutragen und eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 einzurichten, deren Erziehungsberechtigte „in der Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie der Lebensmittelbranche“ tätig sind.
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Bitte beachten Sie dabei die Grundvoraussetzung, "dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.“
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Sollten Sie zu dieser Beschäftigtengruppe zählen und die genannten Grundvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen, bitten wir Sie, sich möglichst umgehend bei uns zu melden; am besten per Mail an schulleitung@loewenrot-gymnasium.de. So können wir den Bedarf frühzeitig abschätzen und die Kolleginnen und Kollegen einteilen. Die Betreuungszeiten werden die üblichen Schulzeiten am LÖWENROT abdecken.
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LÖWENROT-Gymnasium in freier Trägerschaft
Im Schiff 1 | 68789 St. Leon-Rot
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