Der Élysée-Vertrag
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten der französische Präsident Charles de Gaulle und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast (dem Sitz des französischen Präsidenten) den „deutsch-französischen Freundschaftsvertrag”, der in der Folgezeit vor allem unter dem Namen „Élysée-Vertrag” bekannt wurde. Dieses Werk gilt als Beginn der deutsch-französischen Freundschaft, die sich in den vergangenen 50 Jahren zwischen den beiden Völkern entwickelt hat, und setzte einen Schlussstrich unter die kriegerische und blutige Vergangenheit der beiden Länder.
Der Vertrag verpflichtet Deutschland und Frankreich zur Zusammenarbeit in Sicherheits-, Außen- und kulturpolitischen Fragen und schreibt regelmäßige Treffen beider Regierungen vor. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Bereich der Jugendarbeit gelegt: Eine direkte Folge des Elysée-Vertrags war die Gründung des Deutsch-französischen Jugendwerks (OFAJ – Office franco-allemand pour la jeunesse), die etliche Schüleraustausche und Städtepartnerschaften zur Folge hatte.
Entscheidend für das Zustandekommen des Vertrags war die enge freundschaftliche Beziehung, die sich seit 1958 zwischen Charles de Gaulle und Konrad Adenauer entwickelt hatte. 1962 kam es zum ersten offiziellen Staatsbesuch Adenauers in Frankreich, dem im September der Gegenbesuch de Gaulles in Deutschland folgte. Während seiner Deutschland-Reise hielt de Gaulle mehrere Reden, die als Wegbereiter des Elysée-Vertrags gelten. Die wichtigste von ihnen ist die „Rede an die deutsche Jugend”, die in Auszügen in dem PG-Film „Wendepunkt Élysée” zu sehen ist.