Liebe Eltern,

eventuell haben Sie bereits von dem ‚Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und dessen Vollzugsverordnung‘ gehört, welches der Landtag am 27. September 2017 beschlossen hat und mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft getreten ist.
Unter anderem enthält das geänderte PSchG in Verbindung mit der zugehörigen Vollzugsverordnung erstmals eine Konkretisierung des sog. Sonderungsverbots. Demnach wird der zu Finanzierung des Privatgymnasiums St. Leon-Rot sehr wichtige finanzielle Ausgleich seitens der Öffentlichen Hand nur noch gewährt, wenn dem Sonderungsverbot genügt wird.

Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen und nach intensiver Abwägung aller möglichen Optionen, haben wir uns für eine Beibehaltung der auch bisher schon möglichen finanziellen Unterstützung durch unsere ‚Förderstiftung Privatgymnasium St. Leon-Rot‘ entschieden.
Laut Vollzugsverordnung zum PSchG sind wir konkret aufgefordert „… sowohl allgemein als auch gegenüber den jeweiligen Eltern anzubieten, dass diese ein nach einem prozentualen Anteil am Haushaltsnettoeinkommen berechnetes Schulgeld zahlen können, wobei dieses 5 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen darf.“

Ihr Jörg Schmidt