Wie Sie wissen ist die Schulkleidung ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzepts an unserer Schule. Alle Schülerinnen und Schüler des LÖWENROT-Gymnasiums sind verpflichtet die Schulkleidung zu tragen. Dabei handelt es sich nicht nur um einen wichtigen Passus im Schulvertrag, sondern auch um einen zentralen Bestandteil unserer Schul- und Hausordnung. Es ist uns wichtig an dieser Stelle zu betonen, dass sich die ganz große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler anstandslos an diese Regeln hält. Der Umgang mit der Schulkleidung ist in den allermeisten Fällen einwandfrei oder vorbildlich.

Leider mussten wir in der Vergangenheit jedoch auch immer wieder die Erfahrung machen, dass einige Schüler/innen sich trotz wiederholter Ermahnungen durch die Lehrkräfte über diese Regeln hinwegsetzten. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen, und haben uns deswegen im Kollegium auf ein einheitliches Vorgehen verständigt, wie wir mit Verstößen gegen die Schulkleidungspflicht künftig umgehen wollen. Die Leitlinien sind ab dem 03. Februar 2020 wirksam. Sie finden die Leitlinien und Maßnahmen hier.

Es geht uns dabei nicht um eine Veränderung oder gar Verschärfung der bestehenden Pflichten. Es bleibt auch weiterhin bei der Regel, dass die komplette Oberbekleidung (mit Ausnahme von Jacken im Freien) aus Teilen der Schulkleidungskollektion bestehen muss. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es vielmehr, konsequenter und erfolgreicher dem Verstoß gegen die Regeln entgegenzuwirken.

Wir hoffen auf Ihre und Eure Unterstützung, nicht zuletzt im Interesse derjenigen Schülerinnen und Schüler, die die Schulkleidung anstandslos tragen.